Allgemeine Verkaufsbedingungen ECO Schulte GmbH & Co. KG 7. Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungs- rechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig fest- gestellt, entscheidungsreif oder unbestritten ist. 8. Der Verkäufer ist berechtigt, die Ansprüche aus der Ge- schäftsbeziehung mit dem Käufer abzutreten. § 11 Schadensersatz / Haftungsbeschränkung 1. Schadensersatzansprüche des Käufers, gleich aus wel- chem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit nicht eine zwingen- de Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz eintritt, in Fällen der Haftung für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit der Verkäufer eine Beschaf- fenheitsgarantie abgegeben oder den Mangel arglistig ver- schwiegen hat. 2. Die sich aus Ziffer 1 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden der Verkäufer nach den gesetzlichen Vorschrif- ten zu vertreten hat. 3. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentli- cher Vertragspflichten (d. h. einer Verpflichtung, deren Er- füllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Ver- tragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen durfte) ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit eine Begrenzung nicht aus einem ande- ren Grund wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Han- delns bzw. wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ausgeschlossen ist. 4. Soweit der Verkäufer technische Auskünfte gibt oder bera- tend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leis- tungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. 5. Der Käufer hat für den Fall, dass er von seinem Abnehmer oder dessen Abnehmer unter den gesetzlichen Vorausset- zungen berechtigt auf Nacherfüllung in Anspruch genom- men wird, dem Verkäufer binnen angemessener Frist die Möglichkeit zu geben, die Nacherfüllung selbst vorzuneh- men, bevor er sich anderweitig „Ersatz“ verschafft. Der Käu- fer hat diese Verpflichtung entsprechend seinem Abnehmer aufzuerlegen. Verletzt der Käufer diese Verpflichtungen, so behält sich der Verkäufer vor, den Aufwendungsersatz auf den Betrag zu kürzen, der ihm bei eigener Nacherfüllung entstanden wäre. § 444 BGB bleibt unberührt. 6. Aufwendungsersatz für Aufwendungen im Rahmen der Nacherfüllung des Käufers gegenüber seinem Kunden sind ferner ausgeschlossen, wenn der Käufer von seinem Recht, diese Art der Nacherfüllung bzw. beide Arten der Nacher- füllung wegen Unverhältnismäßigkeit der Kosten zu verwei- gern, entgegen seiner Schadensminderungspflicht keinen Gebrauch gemacht hat und/oder den Aufwendungsersatz nicht auf einen angemessenen Betrag beschränkt hat. 7. Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nach- erfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind aus- geschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als den vertraglich vereinbarten Bestimmungs- ort verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung ent- spricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Dies gilt entsprechend für die Rückgriffshaftung. 8. Für die Schadens - und Aufwendungsersatzansprüche im Zusammenhang mit der Mangelhaftigkeit der Ware gelten die für diese Ansprüche verbindlichen Verjährungsfristen (vgl. § 7). § 12 Datenschutz 1. Es gelten die Bestimmungen nach dem aktuellen Daten- schutzrecht. 2. Die nach dem Datenschutzrecht erforderliche Datenschutz- erklärung ist auf der Website des Verkäufers hinterlegt, auf die hier ausdrücklich verwiesen wird. https://www.eco-schulte.com/datenschutzerklaerung/ § 13 Erfüllungsort, Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit 1. An allen Zeichnungen, Abbildungen, Plänen, Berechnun- gen, Ausführungsanweisungen, Produktbeschreibungen, Modelle oder Muster, Stoffe, Behälter oder Verpackungs- materialien und anderen Unterlagen (im folgenden „Unter- lagen“) behält sich der Verkäufer seine eigentums- und ur- heberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Verkäufers Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag dem Verkäufer nicht erteilt wird, diesem auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. 2. Der Käufer ist verpflichtet, alle Zeichnungen, Abbildungen, Plänen, Berechnungen, Ausführungsanweisungen, Pro- duktbeschreibungen, Modelle, Muster, Anleitungen oder sonstige Unterlagen, die ihm im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung vom Verkäufer zur Verfügung gestellt werden oder in sonstiger Weise bekannt werden, geheim zuhalten und zwar auch nach Beendigung des Vertrags. Dem Käufer ist es ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers untersagt, Dritten in die vorbezeichneten Unterlagen etc. Einsicht zu gewähren oder sie in anderer Art und Weise Dritten zur Verfügung zu stellen. Die Geheim- haltungsverpflichtung erlischt erst, wenn und soweit das in den überlassenen Unterlagen enthaltene Wissen allgemein bekannt geworden ist oder der Verkäufer schriftlich auf die- se Geheimhaltungsverpflichtung verzichtet hat. 3. Erfüllungsort für die beiderseitigen Haupt- und Neben- pflichten aus dem Vertragsverhältnis sowie aller aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Rechte und Pflichten ist Menden. 4. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechts- beziehungen zwischen dem Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf. 5. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mit- telbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Men- den, wenn der Käufer Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sonderver- mögen ist. 6. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarun- gen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirk- samkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarun- gen nicht berührt. Stand: 01.07.2018 7 759